Wann 7 und wann 19 Prozent Mehrwertsteuer Gastronomie?
Die Mehrwertsteuer ist in der Gastronomie ein Dauerthema – besonders für Lieferdienste, Imbissbetriebe und Restaurants mit To-Go-Angeboten. Die wichtigste Frage: Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %, und wann sind 19 % fällig? Besonders beim Pizza Lieferdienst sorgt das Thema oft für Verwirrung, denn kleine Details entscheiden über die Höhe der Abgabe.
In diesem Artikel klären wir, wie die Mehrwertsteuer in der Gastronomie geregelt ist, welche Rolle der Ort des Verzehrs spielt, und warum auch der Service-Aspekt wichtig ist. Außerdem erklären wir, wie Gastronomen mithilfe digitaler Beratung – wie sie etwa sriweb.de bietet – ihre Abrechnung korrekt und effizient gestalten können.
Grundprinzip der Mehrwertsteuer in der Gastronomie
In Deutschland gelten grundsätzlich zwei Mehrwertsteuersätze:
7 % (ermäßigter Steuersatz): Für Grundnahrungsmittel und Lebensmittelverkäufe ohne zusätzliche Dienstleistungen.
19 % (Regelsteuersatz): Für Dienstleistungen oder wenn die Speisen „mit Dienstleistung“ verbunden sind (z. B. Bedienung, Vor-Ort-Verzehr).
Die Zuordnung ist jedoch in der Gastronomie nicht immer eindeutig. Entscheidend ist, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erbracht wird. Eine Lieferung liegt vor, wenn lediglich Essen ohne weitere Dienstleistung verkauft wird. Eine sonstige Leistung hingegen umfasst Elemente wie Bedienung, Bereitstellung von Besteck, Toiletten, Sitzplätzen etc.
Mehrwertsteuer bei Pizza Lieferdienst – 7 % oder 19 %?
Die Frage, welche Mehrwertsteuer Pizza Lieferdienste berechnen müssen, hängt davon ab, wie das Angebot ausgestaltet ist. Bei einem klassischen Lieferdienst ohne weitere Dienstleistungen gilt in der Regel der ermäßigte Steuersatz von 7 % – schließlich handelt es sich um eine bloße Lieferung von Nahrungsmitteln.
Voraussetzungen für 7 % Mehrwertsteuer:
Die Speisen werden ohne zusätzliche Dienstleistungen geliefert.
Es erfolgt keine Zubereitung vor Ort.
Kein Geschirr, Besteck oder Sitzplatz wird zur Verfügung gestellt.
Der Kunde verzehrt die Speisen außer Haus.
Sobald jedoch Dienstleistungen hinzukommen, wie etwa das Anrichten der Speisen im Restaurant, das Bereitstellen von Sitzgelegenheiten, Toiletten oder Servicepersonal, fällt der Regelsatz von 19 % Mehrwertsteuer an.
Typische Fälle mit 19 %:
Restaurantbesuch mit Bedienung.
Buffets in Hotels oder Events, bei denen Serviceleistung erbracht wird.
Foodtrucks mit Sitzbereich und Geschirr.
Verzehr vor Ort in einer Pizzeria, wenn dort gegessen wird.
Sonderregelungen in der Corona-Zeit und aktuelle Lage
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Steuersatz für Speisen in der Gastronomie vorübergehend auf 7 % abgesenkt – auch bei Verzehr vor Ort. Diese Maßnahme diente der Entlastung der stark betroffenen Branche. Ursprünglich sollte sie bis Ende 2022 gelten, wurde dann aber mehrfach verlängert.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder der Regelsatz von 19 % für Speisen, die im Restaurant verzehrt werden. Für den Lieferdienst bleibt es bei 7 %, sofern keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden.
Fallbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1:
Ein Kunde bestellt eine Pizza über einen Lieferdienst. Die Pizza wird in einem Karton geliefert, kein Besteck, kein Service. → 7 % Mehrwertsteuer
Beispiel 2:
Ein Kunde geht in eine Pizzeria, wird vom Personal bedient, bekommt Teller und Besteck. → 19 % Mehrwertsteuer
Beispiel 3:
Ein Kunde bestellt online und holt die Pizza selbst ab. Kein Kontakt, keine Dienstleistung. → 7 % Mehrwertsteuer
Beispiel 4:
Ein Foodtruck bietet Pizza mit einem kleinen Sitzbereich, Geschirr und Bedienung an. → 19 % Mehrwertsteuer
Fehler vermeiden bei der Abrechnung
Gerade bei gemischten Angeboten – z. B. Abholung und Verzehr vor Ort – kann es schnell zu Fehlern bei der Umsatzsteuer kommen. Dabei drohen Nachzahlungen oder Probleme bei Betriebsprüfungen.
Hier hilft eine genaue Kassensystem-Konfiguration sowie ein digitales Controlling. Anbieter wie sriweb.de beraten Gastronomen nicht nur beim Webauftritt, sondern unterstützen auch bei der rechtskonformen Gestaltung der digitalen Prozesse und Kassensysteme. So wird sichergestellt, dass Steuern korrekt ausgewiesen und abgerechnet werden.
Tipps für Gastronomen und Lieferdienste
Unterscheiden Sie konsequent zwischen Lieferung und Serviceleistung.
Stellen Sie sicher, dass die Rechnung korrekt zwischen 7 % und 19 % differenziert.
Schulen Sie Mitarbeiter im Umgang mit Steuerfragen.
Nutzen Sie professionelle Kassensysteme mit Steuerlogik.
Lassen Sie sich von Experten wie sriweb.de beraten.
FAQ – Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie
1. Wann gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bei Pizza Lieferdiensten?
Immer dann, wenn die Pizza ohne zusätzliche Dienstleistung geliefert wird – also z. B. in einem Karton an die Haustür.
2. Wann muss ich 19 % Mehrwertsteuer berechnen?
Wenn Speisen vor Ort verzehrt werden und zusätzliche Serviceleistungen erbracht werden – etwa durch Bedienung, Besteck, Toiletten oder Sitzplätze.
3. Gilt bei Selbstabholung 7 % oder 19 %?
Wenn keine Dienstleistung erfolgt (z. B. kein Personalkontakt), gilt in der Regel der ermäßigte Satz von 7 %.
4. Wie unterscheiden Prüfer zwischen 7 % und 19 %?
Die Prüfer analysieren, ob es sich um eine Lieferung oder Dienstleistung handelt – also ob über die reine Speisenabgabe hinaus Service erfolgt ist.
5. Gibt es Hilfe bei der korrekten Abrechnung?
Ja. Digitale Dienstleister wie sriweb.de helfen bei der rechtssicheren Einrichtung von Kassensystemen und beraten Gastronomen umfassend.