Wann 7 und wann 19 Prozent Mehrwertsteuer Gastronomie?
In der Gastronomie ist die Mehrwertsteuer ein immerwährendes Thema – vor allem für Lieferdienste, Imbissbetriebe und Restaurants mit To-Go-Angeboten. Die zentrale Frage lautet: Wann kommt der reduzierte Steuersatz von 7 % zur Anwendung und wann ist der reguläre Satz von 19 % zu zahlen? Insbesondere beim Pizza-Lieferservice sorgt das Thema oft für Verwirrung, da kleine Details über die Höhe der Abgabe entscheiden.
In diesem Artikel klären wir, wie die Mehrwertsteuer in der Gastronomie geregelt ist, welche Rolle der Ort des Verzehrs spielt, und warum auch der Service-Aspekt wichtig ist. Außerdem erklären wir, wie Gastronomen mithilfe digitaler Beratung – wie sie etwa sriweb.de bietet – ihre Abrechnung korrekt und effizient gestalten können.
Grundprinzip der Mehrwertsteuer in der Gastronomie
In Deutschland gelten grundsätzlich zwei Mehrwertsteuersätze:
7 % (ermäßigter Steuersatz): Für Grundnahrungsmittel und Lebensmittelverkäufe ohne zusätzliche Dienstleistungen.
19 % (Regelsteuersatz): Für Dienstleistungen oder wenn die Speisen „mit Dienstleistung“ verbunden sind (z. B. Bedienung, Vor-Ort-Verzehr).
Allerdings ist die Zuordnung im Gastronomiebereich nicht immer klar. Ob eine Lieferung oder eine andere Leistung erbracht wird, ist entscheidend. Eine Lieferung liegt vor, wenn nur Essen verkauft wird, ohne dass zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden. Im Gegensatz dazu umfasst eine sonstige Leistung Elemente wie Bedienung, Bereitstellung von Besteck, Toiletten, Sitzgelegenheiten usw.
Mehrwertsteuer bei Pizza Lieferdienst – 7 % oder 19 %?
Die Frage, welche Mehrwertsteuer Pizza Lieferdienste berechnen müssen, hängt davon ab, wie das Angebot ausgestaltet ist. Bei einem klassischen Lieferdienst ohne weitere Dienstleistungen gilt in der Regel der ermäßigte Steuersatz von 7 % – schließlich handelt es sich um eine bloße Lieferung von Nahrungsmitteln.
Voraussetzungen für 7 % Mehrwertsteuer:
Die Speisen werden ohne zusätzliche Dienstleistungen geliefert.
Es erfolgt keine Zubereitung vor Ort.
Kein Geschirr, Besteck oder Sitzplatz wird zur Verfügung gestellt.
Der Kunde verzehrt die Speisen außer Haus.
Sobald jedoch Dienstleistungen hinzukommen, wie etwa das Anrichten der Speisen im Restaurant, das Bereitstellen von Sitzgelegenheiten, Toiletten oder Servicepersonal, fällt der Regelsatz von 19 % Mehrwertsteuer an.
Typische Fälle mit 19 %:
Restaurantbesuch mit Bedienung.
Buffets in Hotels oder Events, bei denen Serviceleistung erbracht wird.
Foodtrucks mit Sitzbereich und Geschirr.
Verzehr vor Ort in einer Pizzeria, wenn dort gegessen wird.
Sonderregelungen in der Corona-Zeit und aktuelle Lage
Während der Corona-Pandemie wurde der Steuersatz für Speisen in der Gastronomie, einschließlich des Verzehrs vor Ort, vorübergehend auf 7 % gesenkt. Diese Maßnahme hatte das Ziel, die stark betroffene Branche zu entlasten. Sie war ursprünglich bis Ende 2022 gültig, wurde aber dann mehrmals verlängert.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Regelsatz für im Restaurant verzehrte Speisen wieder 19 %. Für den Lieferdienst bleibt es bei 7 %, vorausgesetzt, es werden keine zusätzlichen Dienstleistungen angeboten.
Fallbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1:
Ein Kunde bestellt eine Pizza über einen Lieferdienst. Die Pizza wird in einem Karton geliefert, kein Besteck, kein Service. → 7 % Mehrwertsteuer
Beispiel 2:
Ein Kunde geht in eine Pizzeria, wird vom Personal bedient, bekommt Teller und Besteck. → 19 % Mehrwertsteuer
Beispiel 3:
Ein Kunde bestellt online und holt die Pizza selbst ab. Kein Kontakt, keine Dienstleistung. → 7 % Mehrwertsteuer
Beispiel 4:
Ein Foodtruck bietet Pizza mit einem kleinen Sitzbereich, Geschirr und Bedienung an. → 19 % Mehrwertsteuer
Fehler vermeiden bei der Abrechnung
Insbesondere bei gemischten Angeboten – wie Abholung und Verzehr vor Ort – können Fehler bei der Umsatzsteuer schnell auftreten. Es besteht die Gefahr, dass Nachzahlungen fällig werden oder Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen auftreten.
Eine präzise Konfiguration des Kassensystems und digitales Controlling können hier von Nutzen sein. Anbieter wie sriweb.de bieten Gastronomen nicht nur Beratung für ihren Webauftritt, sondern auch Unterstützung bei der rechtskonformen Gestaltung digitaler Prozesse und Kassensysteme. Dies gewährleistet eine korrekte Ausweisung und Abrechnung der Steuern.
Tipps für Gastronomen und Lieferdienste
Unterscheiden Sie konsequent zwischen Lieferung und Serviceleistung.
Stellen Sie sicher, dass die Rechnung korrekt zwischen 7 % und 19 % differenziert.
Schulen Sie Mitarbeiter im Umgang mit Steuerfragen.
Nutzen Sie professionelle Kassensysteme mit Steuerlogik.
Lassen Sie sich von Experten wie sriweb.de beraten.
FAQ – Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie
1. Wann gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bei Pizza Lieferdiensten?
Immer dann, wenn die Pizza ohne zusätzliche Dienstleistung geliefert wird – also z. B. in einem Karton an die Haustür.
2. Wann muss ich 19 % Mehrwertsteuer berechnen?
Wenn Speisen vor Ort verzehrt werden und zusätzliche Serviceleistungen erbracht werden – etwa durch Bedienung, Besteck, Toiletten oder Sitzplätze.
3. Gilt bei Selbstabholung 7 % oder 19 %?
Wenn keine Dienstleistung erfolgt (z. B. kein Personalkontakt), gilt in der Regel der ermäßigte Satz von 7 %.
4. Wie unterscheiden Prüfer zwischen 7 % und 19 %?
Die Prüfer analysieren, ob es sich um eine Lieferung oder Dienstleistung handelt – also ob über die reine Speisenabgabe hinaus Service erfolgt ist.
5. Gibt es Hilfe bei der korrekten Abrechnung?
Ja. Digitale Dienstleister wie sriweb.de helfen bei der rechtssicheren Einrichtung von Kassensystemen und beraten Gastronomen umfassend.