1. Warum ist die Anmeldung so wichtig?
Die Gastronomie gehört in Deutschland zu den gewerbepflichtigen Tätigkeiten. Das bedeutet: Jeder gastronomische Betrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Ohne Anmeldung drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall die Schließung des Betriebs. Außerdem bildet die Anmeldung die Grundlage für weitere notwendige Schritte wie die Beantragung von Genehmigungen, die steuerliche Erfassung oder den Abschluss von Versicherungen.
2. Voraussetzungen für die Anmeldung
Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, sollten Sie einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen:
Geschäftsidee und Konzept: Klare Vorstellung vom Angebot, Zielgruppe, Standort und Marketing.
Rechtsform wählen: Ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG – jede Form hat eigene Vor- und Nachteile.
Standortanalyse: Der gewählte Ort muss zu Ihrem Konzept passen und die nötige Infrastruktur bieten.
Finanzierung: Klären Sie, wie Sie Ihr Vorhaben finanzieren – durch Eigenkapital, Kredite oder Fördermittel.
3. Gewerbeanmeldung – Schritt für Schritt
Die Anmeldung Ihrer Gastronomie erfolgt in der Regel beim örtlichen Gewerbeamt. Der Ablauf umfasst folgende Schritte:
Formular ausfüllen: Das Gewerbeformular erhalten Sie online oder direkt beim Amt.
Unterlagen einreichen: Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltsgenehmigung, bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag.
Gebühren zahlen: Je nach Gemeinde fallen unterschiedliche Gebühren an (meist zwischen 20 und 60 Euro).
Gewerbeschein erhalten: Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein, mit dem Sie Ihre Tätigkeit offiziell aufnehmen dürfen.
4. Notwendige Genehmigungen und Nachweise
In der Gastronomie sind zusätzlich zur Gewerbeanmeldung spezielle Genehmigungen erforderlich:
Gaststättenerlaubnis (Konzession): Wenn Alkohol ausgeschenkt wird, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
Gesundheitsbelehrung: Sie und Ihre Mitarbeitenden müssen an einer Belehrung des Gesundheitsamtes teilnehmen.
Hygienekonzept: Die Einhaltung der Hygienestandards nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung ist verpflichtend.
Bau- und Nutzungsgenehmigung: Wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden, müssen diese genehmigt sein.
Brandschutz und Schallschutz: Sicherheitsauflagen müssen erfüllt werden, besonders in Wohngebieten.
5. Finanzamt, IHK & Berufsgenossenschaft
Nach der Anmeldung wird automatisch das Finanzamt informiert. Dieses sendet Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem Sie unter anderem Ihre Steuernummer und Umsatzsteuer-ID beantragen. Gleichzeitig werden auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) über Ihre Anmeldung informiert. Dort werden Sie automatisch Mitglied.
6. Versicherungen und Pflichtmitgliedschaften
Als Gastronom sollten Sie sich um passende Versicherungen kümmern:
Betriebshaftpflichtversicherung: Schützt bei Schadensersatzansprüchen durch Gäste oder Dritte.
Inhaltsversicherung: Deckt Schäden an Einrichtung und Geräten ab.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Sichert Sie im Krankheitsfall finanziell ab.
Kranken- und Rentenversicherung: Pflicht für Selbstständige, je nach Rechtsform unterschiedlich geregelt.
7. Mitarbeiter anmelden
Wenn Sie Personal beschäftigen möchten, müssen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anmelden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer, die Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Außerdem ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich.
8. Typische Fehler bei der Anmeldung vermeiden
Wer seine Gastronomie anmelden möchte, sollte diese Fehler vermeiden:
Unvollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente verzögern den Anmeldeprozess.
Falsche Rechtsform: Eine ungünstige Wahl kann zu steuerlichen Nachteilen führen.
Keine Genehmigungen: Das Betreiben ohne Erlaubnis kann zur Schließung führen.
Fehlendes Hygienekonzept: Ein häufiger Grund für Beanstandungen durch das Gesundheitsamt.
9. Unterstützung und Beratung nutzen
Gerade für Gründer kann die Bürokratie überwältigend sein. Hier kann professionelle Unterstützung viel Zeit und Ärger ersparen. Auf SriWeb finden Sie hilfreiche Informationen und Dienstleistungen rund um die Anmeldung von Gastronomiebetrieben. Die Plattform bietet praxisorientierte Hilfestellungen und ermöglicht einen einfacheren Einstieg in die Selbstständigkeit.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Gastronomie-Anmeldung
1. Wo melde ich meine Gastronomie an?
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
2. Was kostet die Anmeldung eines Gastronomiebetriebs?
Die Gebühren liegen je nach Ort zwischen 20 und 60 Euro.
3. Brauche ich eine Gaststättenerlaubnis?
Ja, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten.
4. Wie lange dauert die Anmeldung?
Die Gewerbeanmeldung selbst dauert meist nur wenige Tage, Genehmigungen können jedoch Wochen beanspruchen.
5. Muss ich eine Hygienebelehrung machen?
Ja, diese ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Gesundheitsamt durchgeführt.